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Energie­designer.

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Günstig erzeugt, teuer geregelt

verfasst von

Wattner

in

Meldungen
28. Oktober 2026

Was der Bund derzeit für 2027 plant

Bis Ende 2026 soll der Bundestag zwei Gesetze verabschieden, die den Ausbau der Erneuerbaren Energien neu regeln. Parallel dazu plant die Bundesnetzagentur neue Netzentgelte. Zusammen würden diese Regeln die Erzeugung einer Kilowattstunde aus neuen Freiflächen-Solarparks um rund 1,5 bis über 2 Cent verteuern.

Worum es geht

Am 29. Juli 2026 hat die Bundesregierung zwei Gesetzentwürfe beschlossen, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) zuvor erarbeitet hat. Beim ersten Entwurf handelt es sich um die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027). Diese legt unter anderem fest, wie neue Solarparks und Windenergieanlagen künftig vergütet werden. Der zweite Entwurf ist das Netzanschlusspaket, das den Bau neuer Anlagen enger mit dem Ausbau der Stromnetze abstimmen soll. Beide Entwürfe befinden sich im parlamentarischen Verfahren, der Bundestag soll sie bis Ende 2026 verabschieden. Gleichzeitig plant die Bundesregierung mehr Solarparks auf der Freifläche und will dafür die jährlichen Ausschreibungsmengen ab 2027 von 10 auf 14 Gigawatt anheben.

Hinzu kommt, dass die Bundesnetzagentur an neuen Regeln für die Netzentgelte arbeitet, also an den Preisen für die Nutzung der Stromnetze. Das Verfahren heißt Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom (AgNes). Der am 6. August 2026 zur Konsultation veröffentlichte Entwurf sieht vor, dass künftig auch Erzeuger einen Teil der Netzkosten tragen.

Die Ziele dahinter sind nachvollziehbar: Der Ausbau der Erneuerbaren Energien soll besser zum Netzausbau passen und umgekehrt.. Die Vorhaben laufen allerdings in getrennten Verfahren, obwohl sie auf jeden neuen Solarpark gleichzeitig wirken. Umso wichtiger ist es, ihre Gesamtwirkung zu bewerten.

Was sich für neue Solarparks ändern würde

Für Freiflächen-Solarparks sehen die Entwürfe mehrere Änderungen vor. Nach dem Netzanschlusspaket hätten Anlagen, die ab dem 1. Januar 2027 ans Netz gehen, nur noch Anspruch auf einen Netzanschluss für 70% ihrer installierten Leistung. In Netzgebieten mit knappen Kapazitäten dürften Netzbetreiber zudem für zunächst sechs Jahre bis zu 20% des erzeugten Stroms abregeln, ohne die Betreiber dafür zu entschädigen. Außerdem schafft das Paket die Grundlage dafür, dass Netzbetreiber auch von Erzeugern einen einmaligen Baukostenzuschuss für den Netzanschluss verlangen dürfen. Wie hoch er ausfällt, legt die Bundesnetzagentur gesondert fest.

Das EEG 2027 soll für neue Anlagen das bisherige Modell der gleitenden Marktprämie ablösen. Bisher blieben Mehrerlöse in Hochpreisphasen beim Betreiber. Damit konnte er andere Risiken ausgleichen, etwa Zeiten mit negativen Strompreisen, in denen Solarparks keine Vergütung erhalten. An seine Stelle treten zweiseitige Differenzverträge. Liegen die Markterlöse über dem in der Ausschreibung ermittelten Wert, müssen Betreiber die Mehrerlöse ganz oder teilweise abgeben. Zugleich erhöht der Entwurf den möglichen Betrag für die kommunale Beteiligung. Aus dem AgNes-Verfahren käme ab dem 1. Januar 2029 ein jährliches Kapazitätsentgelt auf die vereinbarte Einspeiseleistung hinzu.

Was das in Zahlen bedeutet

Anfang Oktober 2026 hat der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) eine Studie veröffentlicht, in der das Forschungs- und Beratungsunternehmen Prognos das Zusammenwirken dieser Maßnahmen durchgerechnet hat. Grundlage sind die Entwürfe mit Stand 1. September 2026. Für neue Freiflächen-Solarparks steigen die Stromgestehungskosten (Kosten je Kilowattstunde über die gesamte Lebensdauer einer Anlage) laut Studie um bis zu 30%. Damit lägen sie deutlich über dem Höchstwert von 5,9 Cent je Kilowattstunde, den der Entwurf des EEG 2027 für die Ausschreibungen ab 2027 vorsieht. Bemerkenswert ist, dass die Freiflächen-Photovoltaik in der Studie die niedrigsten Grundkosten aller untersuchten Anlagentypen hat und zugleich am stärksten belastet wird. Prognos betont, dass die Studie bewusst ein Szenario mit hoher Belastung abbildet. Im einzelnen Projekt kann die Mehrbelastung geringer ausfallen, die Größenordnung ist trotzdem eindeutig.

Rechnet man das an einem Beispiel nach, bestätigt sich dieses Bild. Mit mittleren Annahmen würden die zusätzlichen Kosten gut ein Viertel der Erlöse eines neuen Solarparks aufzehren, das entspricht rund 1,4 Cent je Kilowattstunde.

Warum die kommunale Beteiligung in die Rechnung gehört

In diesem Beispiel ist die kommunale Beteiligung noch nicht berücksichtigt. Nach dem Entwurf des EEG 2027 können Betreiber Gemeinden künftig mit bis zu 0,3 Cent je Kilowattstunde beteiligen, nach dem geltenden EEG sind es bis zu 0,2 Cent. Erstattungsfähig bleiben 0,2 Cent, den Rest trägt der Betreiber selbst. Damit summiert sich die zusätzliche Belastung auf rund 1,5 Cent je Kilowattstunde, unter ungünstigen Annahmen auf mehr als 2 Cent.

Die kommunale Teilhabe gehört für uns zu einem guten Solarpark dazu. Gerade deshalb rechnen wir sie offen mit, denn Wertschöpfung für Gemeinden setzt voraus, dass ein Solarpark überhaupt Wert bildet. Das gelingt nur dann, wenn Einnahmen und Ausgaben über die gesamte Laufzeit in Balance bleiben.

Was daraus folgt

Kosten verschwinden nicht, wenn sie sich auf mehrere Regelwerke verteilen. Entweder fließen sie in höhere Gebote in den Ausschreibungen oder Projekte rechnen sich nicht mehr und werden nicht umgesetzt. Beides sollte auf dem Tisch liegen, bevor der Bundestag die Gesetze bis Ende 2026 verabschiedet.

Energiedesign bedeutet für uns, Fläche so zu gestalten, dass langfristig Wert entsteht. Dazu gehört vor allem, Netzanschluss und Anlagenauslegung von Anfang an zusammen zu planen. Dazu gehört aber auch, offen zu sagen, was neue Regeln kosten. Wir haben Bock auf morgen und wollen unser Erzeugungsportfolio in den kommenden Jahren weiter ausbauen. Dafür brauchen wir Regeln, die zusammenpassen und mit denen sich über Jahrzehnte verlässlich planen lässt.

Unser Geschäftsführer Guido Ingwer dazu: „Wir betreiben unsere Solarparks über Jahrzehnte selbst. Deshalb müssen wir die Summe aller Regeln kennen, bevor wir investieren.“

Weiterführende Links:

Prognos AG im Auftrag des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW): Auswirkungen geplanter regulatorischer Maßnahmen auf die Stromgestehungskosten von Wind an Land und Photovoltaik. Kurzbericht mit Vorwort des BDEW, September 2026.

https://www.bdew.de/media/documents/Vorwort_und_Kurzbericht.pdf

Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027), Drucksache 21/7867, mit dem jeweils aktuellen Stand des Verfahrens.

https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-f%C3%BCr-einen-planbaren-kosteneffizienten-netzvertr%C3%A4glichen-und-marktorientierten-ausbau-der/338361

Deutscher Bundestag: Informationen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Netzanschlusspaket, Drucksache 21/7866.

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw41-pa-wirtschaft-energiewirtschaftsrecht-1217934

Bundesnetzagentur: Festlegungsentwurf zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes), zur Konsultation veröffentlicht am 6. August 2026.

https://www.bundesnetzagentur.de/1059162

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