Wenn aus Solarstrom Wert für die Region wird
Kommunale Teilhabe klingt erstmal nach Paragrafen und Verwaltung. In der Praxis geht es um etwas sehr Konkretes: Wenn ein Solarprojekt entsteht, kann auch die Kommune vor Ort profitieren. Nicht abstrakt, sondern durch einen rechtlich geregelten Rahmen, der finanzielle Beteiligung ermöglicht.
Was heißt kommunale Teilhabe ganz konkret?
Für Photovoltaik-Freiflächenanlagen eröffnet § 6 EEG die Möglichkeit, betroffene Gemeinden finanziell zu beteiligen. Danach können Gemeinden mit bis zu 0,2 Cent pro tatsächlich eingespeister Kilowattstunde beteiligt werden. Bei Freiflächenanlagen gilt als betroffen die Gemeinde, auf deren Gebiet die Anlage ganz oder teilweise liegt. Bei Bebauungsplanprojekten ist dabei wichtig: Eine Vereinbarung nach § 6 EEG wird rechtssicher erst nach dem Satzungsbeschluss geschlossen.
Warum gibt es das überhaupt?
Die Energiewende wirkt dann besonders nachhaltig, wenn sie auch vor Ort nachvollziehbar Mehrwert schafft. Kommunale Beteiligungsmodelle können dazu beitragen, dass aus einem Solarprojekt nicht nur Erneuerbare Energie entsteht, sondern auch wirtschaftlicher Nutzen für die Region.
Wie kann daraus Nutzen für die Kommune entstehen?
Finanzielle Mittel aus Beteiligungsmodellen können kommunale Handlungsspielräume stärken. Je nach rechtlichem Rahmen lassen sich damit zum Beispiel Investitionen in Infrastruktur, Klimaschutzmaßnahmen oder andere Projekte mit lokalem Bezug unterstützen. Entscheidend ist immer die konkrete gesetzliche Grundlage und die verlässliche vertragliche Ausgestaltung.
Wie Wattner kommunale Teilhabe versteht
Für uns passt regionale Wertschöpfung zu gutem Energiedesign. Wir entwickeln Solarprojekte mit dem Anspruch, aus Fläche langfristig Mehrwert zu gestalten, technisch sauber, wirtschaftlich tragfähig und partnerschaftlich im Prozess.

